Werkstudentent:in (m/w/d) Digitales Marketing
- bundesweit
- Lünen
- Werkstudent
- Stundenweise
- Publiziert: 27.06.2025
Über die TAROX AG
Dein Aufgabengebiet
Deine Aufgaben
- Operatives Tagesgeschäft – von Social-Posts bis Newsletter: Du packst mit an, wo im digitalen Marketing gerade Action ist.
- Kampagnen-Betreuung – Du hilfst bei Planung, Setup und Optimierung von SEA-, Social- und Display-Ads.
- Analysen & Reporting – Du ziehst Daten aus Google Analytics 4, Ads-Manager & Co., visualisierst sie in Data Studio/Looker Studio und leitest KPIs ab.
- Handlungsempfehlungen – Auf Basis Deiner Insights zeigst Du klar, wie wir Kampagnen verbessern können.
Details und Voraussetzungen für die Werkstudententätigkeit
- Du bist als Vollzeit-Student*in, immatrikuliert in BWL, Marketing Kommunikations- oder Medienwissenschaften und hast Deine letzten Prüfungsleistungen noch nicht erbracht
- Du hast erste Berührungen mit Digital-Marketing-Tools (z.B. Google Ads, Meta Business Suite, GA4)
- Du besitzt eine analytische Denkweise und einen sicheren Umgang mit Excel/Sheets und Data-Studio - BI-Kenntnisse sind ein Plus
- Du hast sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse
- Du hast eine proaktive, strukturierte Arbeitsweise und Lust auf Teamwork
- Du siehst in einer Werkstudententätigkeit nicht bloß einen Nebenjob, sondern DIE Chance für Deine berufliche Zukunft
Wir bieten Dir
- Lernen im echten Tagesgeschäft – tiefer Einblick in B2B-Tech-Marketing
- Flexibles Arbeiten – hybride Modelle und Rücksicht aufs Studium (Klausurphase)
- High-Tech-Umfeld – moderne Tools, flache Hierarchien, erfahrenes Team
- Green IT – Mitarbeit an Projekten, die Nachhaltigkeit und Technologie verbinden
- Perspektive – Option auf Übernahme in Praktikum, Thesis oder Festeinstieg
Bitte berücksichtigen Sie, dass die TAROX AG und sämtliche Tochtergesellschaften keine unaufgefordert zugesandten Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen akzeptieren. Wir arbeiten mit bevorzugten Anbietern zusammen und werden ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Vergütungszahlungen an Personalvermittlungsagenturen vornehmen. Sollten wir ein Kandidatenprofil von einer Personalvermittlungsagentur erhalten, mit der keine Rahmenvereinbarung besteht, und dieser Kandidat zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.
- Natalie Unger
- Personalsachbearbeiterin