Mitarbeiter (m/w/d) im Kundenservice (RMA)
- TAROX AG Jobportal
- bundesweit
- Lünen
- Vollzeit
- Publiziert: 13.01.2025
Über die TAROX AG
Zum Tragen kommen dabei Markt-Erfahrung aus mehr als 30 Jahren und das Know-How aus den fünf Kompetenzfeldern TAROX Systeme, Data Cloud, Security, Distribution und Consulting. Ziel der vielfältigen Unterstützung ist es, reibungslose Geschäftsprozesse in einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis zu präsentieren, um die Wertschöpfung zu fördern und ein effizienteres Arbeiten zu ermöglichen.
Zur Verstärkung unseres RMA-Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Unterstützung.
Deine Aufgaben
- Bearbeitung von Serviceanträgen
- Telefonische Kundenbetreuung
- Bearbeitung von Reklamationseinsendungen von Kunden
- Allgemeine Verwaltungsarbeiten
Dein Profil
- abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- erste Erfahrung im beschriebenen Aufgabenbereich
- Interesse und Spaß an telefonischer Kundenkommunikation
- ein hohes Maß an Service- und Kundenorientierung
- sehr gute Ausdruckweise innerhalb der deutschen Sprache
- gute MS-Office-Anwenderkenntnisse
- kommunikative und eigenständige Arbeitsweise, Teamgeist und Verlässlichkeit
Wir bieten Dir
- einen sicheren Arbeitsplatz
- Verantwortung in Deinem Arbeitsbereich
- Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge und Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen
- Abwechslung im Arbeitsalltag
- Mitarbeit in einem kompetenten & ausgeglichenen Arbeitsumfeld
- Teamspirit und tolle Arbeitsatmosphäre
- flache Hierarchien
- Weiterbildungsmöglichkeiten zu aufgabennahen Themen
- JobRad-Leasing nach Ende der Probezeit
Bitte berücksichtigen Sie, dass die TAROX AG und sämtliche Tochtergesellschaften keine unaufgefordert zugesandten Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen akzeptieren. Wir arbeiten mit bevorzugten Anbietern zusammen und werden ohne entsprechende Rahmenvereinbarung keine Vergütungszahlungen an Personalvermittlungsagenturen vornehmen. Sollten wir ein Kandidatenprofil von einer Personalvermittlungsagentur erhalten, mit der keine Rahmenvereinbarung besteht, und dieser Kandidat zu einem späteren Zeitpunkt im Rekrutierungsprozess berücksichtigt oder eingestellt werden, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Seiten der Personalvermittlungsagentur.
- Natalie Unger
- Personalsachbearbeiterin